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Zweite Apfelernte 2022 auf dem Golfplatz
"Am Montag, 26. September wurde die diesjährige Apfelernte in Daensen im Bereich der Bahn 4 fortgesetzt. Die Planung, Organisation und Durchführung dieser Aktion wurde in Zusammenarbeit unseres Fördervereins "Golf-Club Buxtehude e. V." mit der Firma „Das Geld hängt an den Bäumen“ aus Hamburg durchgeführt.
Fast 50 Erntehelfer waren bei widrigen Wetterverhältnissen am Montag vor Ort und füllten die großen Obstkisten für den Transport zur Apfelmosterei.
Für die Verpflegung der Erntehelfer sorgte - wieder einmal - Markus Hübner. Bei der Logistik dieser enormen Menge an Obst half Stefan, Mitarbeiter von Frank Johannsens Greenkeeper-Team. Ohne Stefan wären wir beim Verladen der Kisten auf den LKW hoffnungslos überfordert gewesen. Waren es am 1.Erntetag, dem 6.9.22 ca. 4.000 kg, die geerntet bzw. aufgelesen wurden, kamen diesmal fast doppelt soviel zusammen.Das Endergebnis dieser 2 Ernteeinsätze lautet: ca. 12.000 kg Äpfel, die zur Weiterverarbeitung gelangt sind. Inwieweit wir die restlichen Äpfel von den Bäumen bekommen, beraten wir in den nächsten Tagen.
Ein Dankeschön für diese beiden Aktionen geht an alle Helfer, den Greenkeeper und Markus Hübner.
Mit sportlichem Gruß,
Karl-Heinz Schulze und Stefan Steingassner"
Text: Stefan Steingassner
Neuer Anstrich für Wetterschutzhütten
Seit Saisonbeginn ist Hartmut Pott als Hausmeister in unserem Golfclub tätig. Hartmut ist täglich auf dem Clubgelände unterwegs und sorgt für ein angemessenes Ambiente rund um unser Clubhaus.
Neben Reparaturen kümmert sich Hartmut um die vielen kleinen Dinge, die Ihren Aufenthalt bei uns im Club noch angenehmer machen.
Nach und nach wird er auch die Wetterschutzhütten auf dem Platz renovieren. Begonnen hat er mit der Hütte hinter dem vierzehnten Grün.
Das morsche Holz wurde ersetz, der Anstrich erneuert und neue Bleche an Giebel und Traufe montiert. Das kann sich doch sehen lassen...
Text: Kai-Uwe Friedrich
Mitgliederentwicklung 2022
Zwischenbilanz nach Ende der Kündigungsfrist: Unsere Mitgliedszahlen sind auch 2022 stabil!
In der Momentaufnahme ist unser Golfclub mit knapp 1.000 Mitgliedern gerade so groß wie noch nie. Über 700 erwachsene und deutlich mehr als 100 jugendliche Mitglieder spielen in unserem Golf-Club aktiv Golf.
Natürlich wird sich diese Zahl zum Stichtag über den Jahreswechsel wieder veringern. Leider haben wir in diesem Jahr ungewöhnlich viele Kündigungen zu verzeichnen. Die Gründe sind vielfältig. Altersbedingte Hobbyaufgabe, kein Fortsetzen der Mitgliedschaft nach dem Schnupperjahr oder eine längere Golfpause wegen Krankheit sind die häufigsten Motive. Knapp 70 Kündigungen stehen bislang etwa ebenso viele Eintritte gegenüber. Weitere Eintritte zum Jahreswechsel kommen noch hinzu. In der Summe werden wir zum Stichtag 28.02. wieder 5 – 10 Mitglieder größer sein als im Vorjahr.
Die Mitgliederstatistik wird jährlich per 28.02. im Mitgliederbereich unserer Homepage veröffentlicht.
Text: Kai-Uwe Friedrich
Neue Platzregel: Erleichterung von Wegen ohne künstlicher Oberfläche
In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu Irritationen, ob von den Wegen entlang der Ausgrenzen auf unserem Platz straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden darf. Einen "Freedrop" erlauben die Regeln nur von Wegen mit künstlicher Oberfläche wie Pflaster, Asphalt, Schotter, Rindenmulch, Kies oder ähnliches, allerdings nicht von reinen Trampelpfaden oder Fahrspuren.
Viele "Wege" auf unserem Platz, auch wenn diese seit über 30 Jahren benutzt wurden, fallen somit nicht unter diese Regel. So musste der Ball gespielt werden wie er liegt oder für unspielbar erklärt werden (1 Strafschlag!), eine straflose Erleichterung war bislang nicht zulässig.
Zur Klarstellung und Erleichterung gilt daher ab Dienstag, 11.10.2022, folgende Platzregel:
Die „Greenkeeperwege“ (Fahrspuren) entlang der Ausgrenzen auf den Bahnen 1, 6, ,8, 9 und 18 werden, auch wenn Sie keine künstliche Oberfläche haben, als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.
Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe nach 14.7a.
Bei Verbandswettspielen werden wie bisher Anfang und Ende der Wege eindeutig markiert.
Text: Kai-Uwe Friedrich